Architekt/in oder Bauingenieur/in (w/m/d*) zur Verstärkung des Bereichs staatlicher und öffentlich geförderter Hochbau gesucht!
- Potsdam
- EG 11 TVL
bis zur A 13g BbgBesO - 19. August 2026
Auf Sie warten spannende Aufgaben:
- Fachaufsicht über den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hinsichtlich der Umsetzung der vielfältigen Bauvorhaben des Landes, u. a. unter Berücksichtigung der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Grundsatz- und Richtlinienarbeit im Bereich des öffentlichen Hochbaus sowie Grundsatzangelegenheiten des Bauordnungs-, Planungs- und Energierechts
- baufachliche Mitwirkung bei der Haushaltsaufstellung des Landes Brandenburg, Bearbeitung von baupolitischen Angelegenheiten und Prüfungsangelegenheiten des Landesrechnungshofes
- Vorbereitung von länderübergreifender Fachgremien
- fachliche Vorbereitung von Terminen der Hausleitung wie Grundsteinlegungen, Richtfest etc.
Wir bieten Ihnen:
- ein monatliches Gehalt von mindestens 4.064,54 Euro brutto (Entgeltgruppe 11 Stufe 1 TV-L),
- für Beamt/innen einen bis zur Besoldungsgruppe A 13g BbgBesO bewerteten Dienstposten,
- ein zertifiziert familienfreundliches Arbeitsklima,
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten,
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
- und vieles mehr.
Das bringen Sie mit: (unabdingbar)
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH / HS), Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung
- Architektur oder
- Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Hochbau
- oder vergleichbar
So bereichern Sie das Team:
- vertiefte Kenntnisse der öffentlich-rechtlichen Regelwerke im Bereich Baumanagement bzw. Bereitschaft, sich schnell und umfassend in die o. g. Aufgabengebiete einzuarbeiten
- Fähigkeit, fachbezogene und fachübergreifende Kenntnisse zu verknüpfen, zu vertiefen sowie in Handlungszusammenhängen anzuwenden
- sehr gute Kooperationskompetenz
- hohes Maß an eigenständigem Handeln
- ausgeprägtes Urteilsvermögen
- Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz
- Kommunikationskompetenz
- hohe Belastbarkeit, Flexibilität
Eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird vorausgesetzt.
